Über die Irrwege der Legislative in Deutschland

March 29, 2009 · Posted in welt-sicht.de · 3 Comments 

Der Inhalt dieses Blogs beschränkt sich zumeist nur auf meine Freizeit, eher selten werde ich politisch, auch wenn ich es sollte. In der letzten Woche habe ich allerdings von so vielen verschiedenen Gesetzen und Regelungen hören, dass ich mich aufregen muss, hier, sonst explodier’ ich! Ich weiß nicht einmal, wo man am Besten anfängt! Mh, Besteuerungsunfug ist ein tolles Wort.

Für Lebensmittel gilt bekanntermaßen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Nehmen wir als Beispiel einen in meiner Nähe ansässigen Partyservice. Jener bietet das Gut “Lebensmittel” mit dem Gut “Dienstleistung” an, welche aber mit 19% zu besteuern ist. Dass sich das früher oder später in die Quere kommt, kann man sich denken. Wie absurd es aber wirklich ist, das vermag man sich kaum auszumalen. Liefert der Partyservice nur die bereits angerichtete Nahrungsauswahl, gilt der verminderte Steuersatz; gibt er zu dieser Lieferung Nicht-Einweg-Besteck und Gläser mit, greifen 19% weil die Dienstleistung überwiegt. Mehr noch!

Liefert der Partyservice das Essen mit Einwegbesteck, gibt sich aber am Lieferort noch die Mühe und richtet es appetitlich an, so überwiegt ebenfalls die Dienstleistung. Umgehen kann man dies mit einem witzigen Trick: Man lädt einen Angestellten des besagten Partyservices als Gast ein. Als solcher steht es ihm natürlich frei, beim Aufbau zu helfen – und so greifen wieder nur 7% Mehrwertsteuer. Muharr.

Doch nicht nur bei Bringdiensten greifen diese mehr oder minder absurden Regelungen. Wenn man an einer Imbissbude eine Currywurst zum Mitnehmen bestellt, bezahlt man 7% Mehrwertsteuer; hat man jedoch vor, sie direkt an der Imbissbude zu verzehren – 19%, Dienstleistung. Wollte man dem deutschen Staat schaden, so könnte man eine Wurst zum Mitnehmen bestellen und sie im Anschluss doch gleich futtern – wie unglaublich böse! Das lässt sich natürlich auch umdrehen, falls man dem “Dienstleister” schaden möchte. Wenn man es sich ins Gedächtnis ruft, ist fast jedem schon einmal aufgefallen, dass man im McDrive nur 7% Umsatzsteuer zahlt und im “Restaurant” 19%, auch wenn hier die Dienstleistung klar erkennbar ist. So muss das dann auch sein, bestimmt.

Und das ist nur eine von vielen sehr merk- und fragwürdigen Regelungen. Kommt schon, ihr seid doch auch neugierig und wenn’s woanders gleich wäre, würden wir uns drüber lustig machen!
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